Darf die Polizei eine körperliche Untersuchung durchführen?

Antwort

Ja, die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen körperliche Untersuchungen durchführen. In Deutschland ist dies im Polizeirecht geregelt. Eine körperliche Untersuchung kann beispielsweise angeordnet werden, wenn es einen konkreten Verdacht auf eine Straftat gibt oder wenn die Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland variieren, und es müssen immer die Grundrechte der betroffenen Person beachtet werden. In der Regel ist eine richterliche Anordnung erforderlich, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Gefahr. Es ist wichtig, dass die Polizei dabei die Verhältnismäßigkeit wahrt und die Untersuchung von geschultem Personal durchgeführt wird.

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